Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und
gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1. Verbraucher i. S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind natürliche
Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten zu einem Zweck, der weder
ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann. Unternehmer i. S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen Tätigkeit handeln.
2. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Anlieferungsort
vereinbart wird, bis zur nächstgelegenen zugänglichen öffentlichen Bordsteinkante.
Für den weiteren Transport auf die Baustelle bzw. in Haus-, Wohn- oder
Geschäftsräume ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Mit Lieferung an die nächstgelegene Bordsteinkante,
ebenerdig abgesetzt, gilt die Ware als übergeben.
3. Übernehmen wir aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Käufer auch
Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße
Bauleistung abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage mit
dem Käufer. Wir bieten unseren Käufern Einsicht in die Vertragsbedingungen der
VOB/B und ggf. die technischen Vorschriften der VOB/C an.
4. Der Kaufpreis ist bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig; die
Gewährung eines hiervon abweichenden Zahlungszieles bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kaufpreis ist während des Verzuges
zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns
die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB)
unberührt.
5. Vereinbarte Skonti werden von uns nur auf den Waren-Netto-Wert, also nach Abzug
von Rabatt, Fracht und Frachtnebenkosten sowie sonstiger Nebenleistungen vom
Nettobetrag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gewahrt. Die Gewährung von Skonto
hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Käufers keine überfälligen offenen
Posten stehen.
6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als
sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Käufer, der
Verbraucher ist, ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch
berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben
Kaufvertrag geltend macht. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann
ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt. Bei
Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
7. Liefer- und Leistungszeit
(a) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen
gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein
fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund
der aktuellen Auswirkungen des neuen Corona-Virus keine festen Lieferzeiten
angeben können.
(b) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch das neue Corona-Virus bzw. dessen Auswirkungen und/oder
Maßnahmen in diesem Zusammenhang oder durch höhere Gewalt oder sonstige,
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B.
Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen,
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen
Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige
oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die
wir nicht zu vertreten haben.
(c) Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer
ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen
vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder
verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er
durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
(a) Wenn der Käufer Verbraucher ist (also eine natürlich Person, die die Bestellung zu
einem Zweck abgibt, der überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) und wir und der Käufer zum
Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden (z.B. Telefon,
E-Mail, Fax, Brief) steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
ein Widerrufsrecht zu.
b) Macht der Käufer als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach (a) Gebrauch,
so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn
wir die Waren zur Wohnung des Verbrauchers geliefert haben und die Waren so
beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
9. Gewährleistung
(a) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel grundsätzlich nach den
geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Für
Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 438
BGB. Bei Unternehmern leisten wir bei Mängeln nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Nachlieferung.
(b) Der Käufer, der Verbraucher ist, wird gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend
auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und
uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.
(c) Für Unternehmer gilt Folgendes: Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach
Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel
oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung
erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen
sieben Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich
anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die
Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem
sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem
früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn
der Rügefrist maßgeblich.
(d) Gegenüber Unternehmern beträgt unsere Gewährleistungsfrist 12 Monate ab
Lieferung. Diese Fristverkürzung gilt nicht, wenn ein Fall des § 438 Absatz 1 Nr. 2
BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk
verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vorliegt. In diesem
Fall gilt die in § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB festgeschriebene fünfjährige Verjährung.
Die Fristverkürzung gilt des Weiteren nicht für Schadensersatzansprüche des
Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer
Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
10. Haftungsbeschränkungen
(a) Wir haften dem Käufer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
(b) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in (e) nicht abweichend geregelt – nur bei
Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind jene wesentlichen
Vertragspflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden und die entscheidend für
den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Käufer regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
vorbehaltlich der Regelung in (e) ausgeschlossen.
(c) Die Einschränkungen unter (a) und (b) gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
(d) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, insbesondere
für die Be- und Verarbeitung von Baustoffen, und diese Auskünfte oder Beratung
nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang
gehören und nicht schriftlich erfolgen, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
(e) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(f) Die sich aus (a) und (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit mit dem Käufer eine
Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde.
11. Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen an Verbraucher
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in
unserem Eigentum.
12. Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen an Unternehmer
(a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen
erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen.
(b) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen
Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen und wir sind unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der
Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
(c) Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für
diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages, der ihm aus dem Weiterverkauf erwächst, an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen.
(d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf das Verlangen des
Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
(e) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets
für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet
wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der
Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie
für die Vorbehaltsware.
(f) Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar
verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der
Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt
der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise
verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen
ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig
Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für
uns verwahren.
13. Wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser
Sitz in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an
einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Im
Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen.
14. Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung
von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche
Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen
sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur
Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 04/2020