Nordholz Holz- Dach- & Baustoffhandel

Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG

1. Einleitung

Die HFM Nordholz Handelsgesellschaft mbH setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website nordholz-berlin – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

2.1 Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und werden überarbeitet oder ersetzt.
  • Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
  • Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.

2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen

  • Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.

3. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.

E-Mail: info_at_richterbaustoffe.de
Tel.: 0451 / 53005-0
Postanschrift:
Richter Baustoffe GmbH
Hinter den Kirschkaten 67-77
23560 Lübeck

4. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Landesstelle in Berlin wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatskanzlei – Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Jüdenstraße 1 / Martin-Hoffmann-Str. 16
10178 Berlin / 12435 Berlin
Telefon: 030 90223‑1515
E‑Mail: digitale-barrierefreiheit_at_senatskanzlei.berlin.de
Zielgruppenorientiertes Verfahren: zunächst die Kontaktperson in Ihrer Erklärung, danach – bei fehlender oder unbefriedigender Rückmeldung binnen eines Monats – die Landesbeauftragte :contentReference[oaicite:1]{index=1}.

5. Marktüberwachung

Die Marktüberwachung im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfolgt in Berlin durch eine länderübergreifende Behörde:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Einrichtung gemäß Staatsvertrag, Sitz in Sachsen-Anhalt
Sie nimmt ihre Aufgabe gemeinsam für alle Bundesländer wahr und startet planmäßig am 28. Juni 2025 :contentReference[oaicite:2]{index=2}.

6. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.